- Grundsätze für das Schuljahr 2022/23
Es ist wichtig, den gesundheitlichen Schutz aller am Schulleben Beteiligten zu wahren und respektvoll, rücksichtsvoll und verantwortlich mit der eigenen Gesundheit und der anderer umzugehen.
Im Sinne der gegenseitigen Verantwortung gilt:
- Es wird empfohlen, freiwillig eine Maske zu tragen. Das Tragen einer Maske von anderen ist zu respektieren.
- Regelmäßiges Händewaschen und/oder Hände desinfizieren (siehe Desinfektions-spender in verschiedenen Räumen)
- Regelmäßiges Lüften der Klassenräume
- Abstand halten, wo es möglich ist
- Der Schulbesuch ist möglichst symptomfrei vorzunehmen. Typische Symptome für COVID 19 können z.B. sein:
- Husten (mehr als normal),
- Fieber,
- Schnupfen (plötzlich und ungewöhnlich),
- ungewöhnliche Abgeschlagenheit/Müdigkeit,
- Halsschmerzen,
- Magen-Darm-Beschwerden,
- Störung des Geschmacks- und Geruchssinns,
- Muskelschmerzen,
- Atemnot und
- Herzrasen
- Bei den oben genannten Krankheitssymptomen oder auch einem engen Kontakt mit einer infizierten Person, z.B. Familienangehörigen (bei engen Kontakten zu infizierten Personen zwischen dem 3. und 5. Tag nach Kontakt) sollte ein anlassbezogener Selbsttest vor Unterrichtsbeginn zuhause durchgeführt werden. Bis zu fünf notwendige Selbsttests werden den Schülerinnen und Schülern maximal pro Monat zur Verfügung gestellt. Ein negatives Selbsttestergebnis ist unmittelbar schriftlich – bei minderjährigen Schülern/innen von einem Erziehungsberechtigten (z.B. Eltern) oder von volljährigen Schülern/innen selbst – der Schule zu bestätigen und bei der Lehrkraft der ersten erteilten Unterrichtsstunde abzugeben. Eine Wiederholung der Testung oder eine gesonderte Testung in der Schule ist möglich. Die Lehrkraft entscheidet dies nach Rücksprache mit der Schülerin/dem Schüler.
- Bei einem positiven Selbsttest sind die Erziehungsberechtigten oder Schüler/innen verpflichtet, die Schule unverzüglich zu informieren.
Bei einem positiven Selbsttest ist es verpflichtend, durch einen „offiziellen Bürgertest“ oder durch einen PCR-Test das Ergebnis überprüfen zu lassen.
Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, muss sich die getestete Person in Isolation begeben.
Infizierte Personen können sich nach fünf Tagen (gerechnet ab dem Tag des ersten positiven Testergebnisses) mit einem offiziellen negativen Bürgertest Maximal verbleiben Personen ohne Freitestung 10 Tage in Isolation zu Hause.
Das schriftliche negative Ergebnis eines Bürgertests ist der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vorzulegen.
gez. May, Schulleiter
09.08.2022