Informations- und Kommunikationstechnik

Höhere Berufsfachschule

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Begrüßung

Herzlich willkommen auf der Seite der Höheren Berufsfachschule im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Bildungsgang.

Informationen zum Bildungsgang

Du solltest dich für die Fachrichtung „Informations- und Kommunikationstechnik“ entscheiden, wenn du anschließend eine Berufsausbildung in einem informations- und telekommunikationstechnischen Beruf machen möchtest, wie zum Beispiel:

  • Fachinformatikerin und Fachinformatiker
  • Fluggeräteelektronikerin und Fluggeräteelektroniker
  • Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin und Elektroniker
  • Informationselektronikerin und Informationselektroniker
  • Systeminformatikerin und Systeminformatiker

Du beschäftigst dich unter anderem mit:

  • Einfache Computer- und Netzwerksysteme konfigurieren
  • Einfache Computer- und Netzwerksysteme aufbauen
  • Komplizierte Systeme im Grundaufbau verstehen
  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Grundlagen der Datentechnik

Voraussetzungen und Anmeldung

Welche Voraussetzungen musst du mitbringen?

Wichtig ist, dass du die Fachoberschulreife hast und dich weiterqualifizieren möchtest.

Als persönliche Voraussetzungen solltest du mitbringen:

  • Gutes mathematisches Verständnis
  • Interesse an Technik
  • Räumliches Vorstellungsvermögen

Wie melde ich mich für den Bildungsgang an?

Zunächst musst du dich für einen fachlichen Schwerpunkt entscheiden. Anschließend meldest du dich zunächst über www.schueleranmeldung.de (gilt nicht für Schüler/innen aus dem Kreis Viersen und der Stadt Krefeld) für unsere Schule an. Die Zugangsdaten erhältst du von deiner derzeitigen Schule.

Anschließend gibst du im Sekretariat die nachfolgenden Unterlagen ab:

  • Zeugnis der Fachoberschulreife bzw. der 9. Klasse am Gymnasium
  • ausgefülltes Anmeldeformular für die Höhere Berufsfachschule (Fachrichtung Technik)

aktueller Lebenslauf mit Foto

Unterricht

Die Unterrichtfächer unterteilen sich in drei Bereiche. Die kursiv gedruckten Fächer sind zudem die Prüfungsfächer.

Berufsbezogener Bereich:

  • Englisch
  • Mathematik
  • Physik / Chemie
  • Wirtschaftslehre

Berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch / Kommunikation
  • Politik / Gesellschaftslehre
  • Religion
  • Sport / Gesundheitsförderung

Fachlicher Schwerpunkt im Profil „Energie- und Automatisierungstechnik“:

  • IT-Systemtechnik
  • System- und Anwendungssoftware

Abschluss und Perspektive

Welche beruflichen Perspektiven habe ich nach dem Abschluss?

Nach dem Abschluss stehen dir fast alle Türen offen. Wenn du das 24-wöchige Praktikum absolviert hast, kannst du danach jede beliebige Fachrichtung, die an Fachhochschulen angeboten wird, dort studieren.

Willst du lieber eine Ausbildung machen?

Dann bist du bestens auf eine Ausbildung beispielweise zu folgenden bautechnischen Berufen vorbereitet:

  • Informatikkauffrau und Informationskaufmann
  • Informations- und Telekommunikationskauffrau und -mann
  • Kauffrau/Kaufmann für Digitalisierungsmanagement
  • Kauffrau/Kaufmann für IT-System-Management
  • Fachinformatikerin und Fachinformatiker

Praktikum

Allgemeine Informationen zum Praktikum

Mit dem Besuch der zweijährigen Höheren Berufsfachschule können die Schülerinnen und Schüler den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule ist zusätzlich der Nachweis des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife. Dieser kann erlangt werden durch …

  • … eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • … eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder
  • … ein einschlägiges, halbjähriges Praktikum (24 Wochen).

Durch den Unterricht in den technischen Fächern, durch praktische Übungen im Labor und durch den Fachpraxis-Unterricht in unseren Werkstätten können Ihnen bereits acht Wochen des Praktikums anerkannt werden. Weitere zwei Wochen werden Ihnen durch das Absolvieren eines zweiwöchigen, von der Schule organisierten Blockpraktikums während der Unterrichtszeit in Klasse 11 angerechnet, so dass Sie nur noch 14 Wochen durch selbstorganisierte Praktika während der Ferienzeiten bzw. unmittelbar vor Eintritt in den Bildungsgang oder im Anschluss daran absolvieren müssen.

Die Organisation des Praktikums kann flexibel gestaltet werden und liegt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, weitgehend in der Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler. Die Praktikumsbetriebe können hierbei frei gewählt werden, müssen aber dem gewählten Profil bzw. Fachbereich entsprechen.
Näheres hierzu finden Sie unter


oder
https://broschuerenservice.nrw.de

Die Anerkennung und Überwachung sämtlicher Praktika erfolgt durch die Schule. Die geplanten Praktika müssen daher in jedem Fall im Vorfeld mit der Schule abgesprochen bzw. dort schriftlich angemeldet werden!

Hinweise zur Vorgehensweise bei der Anmeldung von Praktika finden Sie unter:

oder wenden Sie sich an den verantwortlichen Kollegen Herrn Clösges ().

Da die Erfahrungen aus Fachpraktika ggf. das Verständnis theoretischer Inhalte im Unterricht erleichtern, rät das BKfT, möglichst frühzeitig solche zu absolvieren. Eine mögliche Zeiteinteilung der Praktika sieht daher wie folgt aus:

  • vier Wochen während der Sommerferien vor Klasse 11
  • zwei Wochen während der Herbstferien in Klasse 11
  • zwei Wochen während der Osterferien in Klasse 11
  • vier Wochen während der Sommerferien zwischen Klasse 11 und 12
  • zwei Wochen während der Herbstferien in Klasse 12
  • Grundsätzlich sind alle Ferienzeiten (Sommer-, Oster-, Herbst-, Weihnachtsferien), als auch die Zeit nach dem Besuch des Bildungsganges für das Absolvieren von Praktika möglich. Zu berücksichtigen ist dabei lediglich, dass…
  •  … nur Praktika anerkannt werden können, die min. zwei Wochen am Stück umfassen.
  • … in den Sommerferien max. vier Wochen Praktikum anerkannt werden können.
  • … eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von min. sieben Stunden vorausgesetzt wird. (Teilzeitpraktika mit min. der Hälfte dieser regelmäßigen Arbeitszeit sind zulässig. Die Gesamtzeit verlängert sich entsprechend.)
  •  … nur am BKfT angemeldete Praktika anerkannt werden können.

Falls Sie ein Studium anstreben, ist die zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Praktika mit den in Frage kommenden Fachhochschulen besonders zu beachten. Es wird deshalb empfohlen, dass Sie die Praktikumsinhalte, die in den Betrieben vermittelt werden, mit den möglichen Fachhochschulen abstimmen.
Beachten Sie bitte auch, dass Sie in der Regel bereits bei der Einschreibung die volle Fachhochschulreife (schulischer und fachpraktischer Teil) vorweisen müssen.

Praktikumsinhalte

Für die Anerkennung des Praktikums durch die Schule sollten bestimmte Praktikumsinhalte, die dem jeweiligen fachlichen Profil entsprechen, abgedeckt werden. Informationen zu den erforderlichen Inhalten/Arbeitsbereichen finden Sie im Downloadbereich der jeweiligen Fachrichtung.

„Betriebspraktika in der Bautechnik“
„Betriebspraktika in der Energietechnik“
„Betriebspraktika in der Informationstechnik“

Fragen zu den Praktikumsinhalten beantworten auch die Lehrerinnen und Lehrer der fachlichen Schwerpunkte.

Rechtliche Grundlagen zum Praktikum

Die rechtliche Stellung der Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen der Betriebspraktika, die unmittelbar vor und/oder nach dem Bildungsgang bzw. während der Ferienzeiten des Bildungsgangs absolviert werden, regelt der Runderlass „Berufliche Orientierung (Ausbildungs- und Studienorientierung)“ BASS 12-21 Nr. 1 – RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 21.04.2020 (ABl. NRW. 05/2020).


Die Einhaltung der für den einzelnen Praktikumsbetrieb geltenden Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz obliegt dem jeweiligen Betrieb. Der Betrieb stellt fest, welche Arbeitsschutzanforderungen gelten und in welchen Betriebsbereichen die Praktikantinnen und Praktikanten nicht tätig werden dürfen.

Die Unfallversicherung der Praktikantinnen und Praktikanten wird verpflichtend durch die betriebliche Seite abgesichert: Hier sind i.d.R. die zuständigen Berufsgenossenschaften des jeweiligen Praktikumsbetriebes zuständig. In manchen Fällen müssen die Praktikantinnen und Praktikanten angemeldet werden, in anderen Fällen gelten sie pauschal als betrieblich unfallversichert. Dem Praktikumsbetrieb entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Im Zweifel sollte der Betrieb die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktieren.

Das BKfT empfiehlt den Praktikantinnen und Praktikanten zusätzlich das Abschließen einer privaten Familien-Haftpflichtversicherung.

Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz unterstützen die Durchführung von Betriebspraktika durch Merkblätter zum Arbeitsschutz, die den Schulen über die Beiräte Schule und Beruf zur Verfügung gestellt werden. Die Merkblätter sollen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Praktikumsbetrieben zur Vorbereitung und Information dienen.

https://broschuerenservice.mags.nrw/files/download/pdf/190920-lia19017-gefaehrdungsbeurteilung-2019-bf-pdf_von_gefaehrdungsbeurteilung-am-arbeitsplatz_vom_mags_1650.pdf

Das BKfT rät zusätzlich zum Abschließen eines Praktikumsvertrages. Einen geeigneten Praktikumsvertrag finden Sie u.a. unter:

Das zweiwöchige Blockpraktikum in Klasse 11 gilt hingegen als Schülerbetriebspraktikum. Während dieser Zeit bleiben die Praktikantinnen und Praktikanten Schülerinnen und Schüler des BKfT. Sie sind nicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Praktikumsbetriebs und erhalten keine Vergütung. Sie unterliegen in dieser Zeit dem Weisungsrecht des Betriebspersonals.

Nur in diesem Zeitraum sind die Praktikantinnen und Praktikanten über die Schule, d.h. über die Unfallkasse NRW unfall- und somit auch wegeversichert.

Ebenso hat die Stadt Mönchengladbach als Schulträger eine Haftpflichtversicherung für Schäden während eines Schülerbetriebspraktikums abgeschlossen.

Schülerbetriebspraktika sind nur im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zulässig.

Auch hier rät das BKfT zusätzlich zum Abschließen eines Praktikumsvertrages. Einen geeigneten Praktikumsvertrag finden Sie u.a. unter:

https://www.hwk-duesseldorf.de/downloads/praktikumsvertrag-fuer-kurzzeitige-praktika-31,482.rtf