Mitarbeit
Lehrkräfte Herr A. Brose, Herr U. Diekmann, M. Pielka, M. Wirtz
Vorbemerkungen
Grundsätzlich nehmen alle Lehrerkräfte des Berufskollegs Rheydt-Mülfort für Technik (BKfT) die an sie von Schülerinnen und Schülern bzw. Erziehungsberechtigten und Ausbildungsbetrieben herangetragenen Beratungsaufgaben wahr.
Die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer verstehen sich als Teile eines umfassenden und tragfähigen Beratungsnetzwerkes für Ratsuchende in der Schule. Dieses umfasst neben den Beratungslehrern, die Klassenlehrer, Fachlehrer, die Bildungsgangleiter, die Bildungsgangkoordinatoren, die Schullaufbahnberater, Studien- und Berufskoordinatoren sowie die Verbindungslehrer. Das Beratungsangebot der Beratungslehrer ist daher nicht als Konkurrenzangebot zu verstehen, sondern es dient der Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte und der Entlastung der hier involvierten Lehrkräfte.
Das Konzept zur Drogen- und Suchtprävention ist Teil dieses Beratungskonzepts.
Beratungsgrundsätze und Beratungsziele
- Die Beratung durch die Beratungslehrer ist grundsätzlich freiwillig. Der Ratsuchende entscheidet selbst, ob er eine Beratung wünscht. Der Berater entscheidet selbst, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder den Ratsuchenden weitervermitteln muss. Der Ratsuchende kann wie der Beratende die Beratung jederzeit abbrechen.
- Die Beratung durch die Beratungslehrer bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Stärkung der Selbstreflexionsfähigkeit und Problemlösungskompetenz des Ratsuchenden in einem von Einfühlungsvermögen (Empathie), Bestätigung und Anregung geprägten Rahmen.
- Die Beratung durch die Beratungslehrer bezieht das gesamte soziale Umfeld des Ratsuchenden in den Beratungsprozess ein (systemische Beratung). Ihr Ziel ist das gemeinsame Finden einer einvernehmlichen Problemlösung (lösungsorientierter Ansatz).
- Die Beratung durch die Beratungslehrer bietet eine erweiterte psychologische Beratungskompetenz zugunsten aller am Erziehungsprozess beteiligten Personen unter Zusicherung absoluter Vertraulichkeit und unter Einsatz der für die Beratung individuell notwendigen Zeit an.
- Die Beratung hat das Ziel direkt oder indirekt Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, kritische Reflexion und Kommunikationsfähigkeit zu fördern. Sie ist abhängig von einem vertrauensvoll-offenen und respektvoll-toleranten Umgang und somit Gestaltungselement einer "menschlichen Schule".
Beratungsanlässe
- Die Beratung durch die Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten, Ausbildende und interessierten Kollegen über präventive und fördernde Maßnahmen sowie über die Bewältigung von darin begründeten Konflikten innerhalb und außerhalb der Schule.
- Die Beratung durch die Beratungslehrer versteht sich als Beratung von Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten und interessierten Kollegen über die Vorbereitung und Unterstützung schulischer Maßnahmen zur Förderung der Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler.
- Die Beratung durch die Beratungslehrer dient der Unterstützung interessierter Kollegen bei der Entwicklung bzw. Vertiefung eigener Beratungskompetenz.
Einzelfallberatung
Für die Beratungstätigkeit steht ein nur für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Beratungsraum zur Verfügung. Die Beratungslehrer bieten individuell feste Beratungszeiten an und stehen ggf. für Beratungsgespräche nach Vereinbarung zur Verfügung. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit melden sich die ratsuchenden Schüler/-innen beim betroffenen Fachlehrer ab. Die Beratungslehrer stellen den Ratsuchenden zur Vorlage bei den betroffenen Fachlehrern Bescheinigungen mit genauer Angabe des Beratungszeitraumes aus. Die Fachlehrer werden gebeten, den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen, wenn keine dringenden unterrichtlichen Gründe (Klassenarbeiten etc.) entgegenstehen. Der Beratungsvorgang wird durch alle Beteiligte vertraulich behandelt.
Wer wird beraten ?
Das Beratungsangebot richtet sich grundsätzlich an alle interessierten Schülerinnen und Schüler des BKfT, Eltern, Ausbildende und LehrerInnen.
Der Besuch der Beratungslehrer setzt Freiwilligkeit und Offenheit voraus. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn einem/einer Ratsuchenden der Besuch bei den Beratungslehrern von Mitgliedern des Lehrerkollegiums oder Eltern nahegelegt oder empfohlen worden ist. Die Beratung durch die Beratungslehrer widmet sich dem Herstellen von Kontakten zu außerschulischen (Fachberatungs-) Einrichtungen. Beratungslehrer übernehmen keine Therapie, sondern begleiten ggf. die Ratsuchenden zu den Fachberatungsstellen. Die Beratungslehrer sind auf der Grundlage der o.g . Grundsätze und Ziele eine problemlösungsorientierte Beratungsinstanz.
Schullaufbahnberatung
Da unser Schulsystem vielfältige Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Abschlüsse bietet, ist eine differenzierte Schullaufbahnberatung unerlässlich.
Informationsveranstaltungen für Schulklassen haben hierbei informierenden Charakter, sie bieten erste Orientierung, sie senken die Hemmschwelle zum Berufskolleg, wenn sie vor Ort im Berufsorientierungsbüro oder im Selbstlernzentrum durchgeführt werden. Solche Veranstaltungen sind mit „Schnupperunterricht“ von Kleingruppen in den für sie in Frage kommenden Klassen begleitet. Diese Veranstaltungen werden stundenplantechnisch von der stellvertretenden Schulleitung vorbereitet. Durchgeführt und evaluiert werden sie von dem verantwortlichen Schullaufbahnberater mit den zuständigen Studien- und Berufskoordinatoren.
Schriftliche Informationsblätter sichern solche Veranstaltungen und bieten Möglichkeiten des vergleichenden Durcharbeitens. Sie geben Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften die Möglichkeit der Information. Herausgegeben werden diese Informationsblätter von der Schulleitung in Absprache mit den Verantwortlichen des Bildungsgangs. Auf Aktualität und ein entsprechend einheitliches Layout wird Wert gelegt.
Kernpunkt der Schullaufbahnberatung ist jedoch das individuelle Beratungsgespräch. Mit Hilfe von vollständigen Beratungsunterlagen, z. B. Lebenslauf, Zeugnisse, etc. werden Zielvorstellungen der Interessenten und Interessentinnen auf ihre Realisierbarkeit abgeklopft.
Das Beratungsgespräch soll berücksichtigen:
- Ein ansprechendes Gesprächssetting in angenehmer, ruhiger Gesprächsatmosphäre
- Adäquate Räumlichkeiten
- Die Wahrung der Privatsphäre der Interessentinnen und Interessenten
- Wesentliche Prinzipien der Gesprächsführung
- Individuelle Fähigkeiten
- Zielvorstellungen, Informationen über das Anforderungsprofil der Schullaufbahn
- Alternative Wege
Für die Anmeldung zu vollzeitschulischen Bildungsgängen ist ein individuelles Beratungsgespräch notwendig.
Durchgeführt werden diese individuellen Beratungsgespräche von den Verantwortlichen der Bildungsgänge und weiteren Schullaufbahnberaterinnen und -beratern (in der Regel erfahrene Lehrkräfte des Bildungsgangs).
Beratungstage während der Anmeldung zum neuen Schuljahr bieten die Möglichkeit, diese individuellen Beratungsgespräche zu führen. Ergänzt werden diese durch Sprechzeiten, die individuell mit den Lehrern direkt oder über das Sekretariat vereinbart werden können.
Aufnahmen von Interessentinnen und Interessenten regelt die Schulleitung in Absprache mit den Verantwortlichen des Bildungsganges und dem Schullaufbahnberater. Nachträgliche Aufnahmen in vollzeitschulische Bildungsgänge sind möglich, bis die Kapazitäten erschöpft sind. Sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn sind Neuaufnahmen in der Regel nicht mehr möglich, da keine Abschlüsse mehr erworben werden können und die Unterrichtsarbeit nachhaltig gestört wird.
Beratungslehrer (Stand: Schuljahr 2009/2010)
Herr J. Brose (Schulcoach)
Herr U. Diekmann (Schullaufbahnberatung)
Beratung im Rahmen der Studien- u. Berufskoordination
Fachschule für Technik
Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik : Herr P. Holtmann
Fachrichtung Mechatronik: Herr G. Weigelt
Fachoberschule, Berufsfachschule (Fachhochschulreife in Verbindung mit Praktikum oder Berufsausbildung): Fr. S. Weiss
Berufsgrundschuljahr, Berufsfachschule (Fachoberschulreife): Herr W. Everding
Bildungsgang Berufsschule
Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag: Herr O. Niehaus
Dachdecker/in: H. P. Kreiselmeyer
Bauzeichner/in: H. P.Kreiselmeyer
Zimmerer/in: B. Klein-Brömlage
Fachkraft Möbel- Küchen- u. Umzugsservice: M. Kubanek
Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik: Fr. R. Wagner
Elektroniker/in für Geräte u. Systeme: Herr J. Tholen
Elektroniker/in für Betriebstechnik: Fr. R. Wagner
Mechatroniker/in: Herr G. Clausen
Industriemechaniker/in: Herr F. Wochnik
Teilezurichter/in: Fr. B. Dömer
Technischer Zeichner/in: Herr H. Strerath
Kabeljungwerker/in: Herr H. Piepers
Anlagenmechaniker/in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik: Herr H. Herling
Kfz-Mechatroniker/in: Herr R. Müller
Kfz-Servicemechaniker/in: Herr R. Müller
Tankwart/in: Herr T. Freitag
Verbindungslehrer
Herr Gehre, Herr Grübl, Herr Kleeff
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