Mechatronik

Fachschule für Technik

Begrüßung

Herzlich willkommen auf der Seite der Fachschule für Technik im Bereich Mechatronik. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Bildungsgang.

Informationen zum Bildungsgang

Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Mechatronik arbeiten in einem Beruf, der die betriebliche Wirklichkeit in Planung, Fertigung, Montage, Wartung und Instandhaltung von komplexen Maschinen und Anlagen wiedergibt.

Die Zusammenführung von Mechanik, Elektronik und Informationstechnik entspricht dem Stand der Technik in der produzierenden Wirtschaft. In diesem umfangreichen Bereich ist die Technikerin / der Techniker in besonderem Maße qualifiziert zur Übernahme von Verantwortung in Verbindung mit der Führung hoch qualifizierter Teams.

Schwerpunkte des Berufes sind Qualifikationen in der Steuerungstechnik, also Elektropneumatik, Hydraulik, Elektromechanik, Elektronik (SPS) sowie computergestützte Steuerungen.

Die Ausbildung qualifiziert zur Übernahme erweiterter Verantwortung und Führungstätigkeit.

Daten zur Weiterbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre. Studienanfang ist immer der Beginn eines neuen Schuljahres an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen nach den Sommerferien. Eine Aufnahmeprüfung wird nicht durchgeführt.

Voraussetzungen

Als Aufnahmebedingungen müssen erfüllt sein:

  • Abschluss einer Berufsausbildung im Elektro-, Metall- oder Mechatronikbereich (Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenbrief)
  • fehlt der Berufsabschluss, so wird eine einschlägige Berufstätigkeit von mind. fünf Jahren, auf die der Besuch einer Berufsfachschule angerechnet werden kann, vorausgesetzt
  • Studierende, die sich noch in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden, können bereits in die Fachschule für Technik (Abendform) aufgenommen werden, wenn Sie die Ausbildung vor Beginn der Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker erfolgreich beenden.

Vor dem Ablegen der Prüfung muss auf jeden Fall nachgewiesen werden:

  • Berufspraktische Zeit (Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf)
  • Abschluss der Berufsschule

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Ausbildungsplätze, so wird die Aufnahme nach einem besonderen Bewertungsschlüssel vorgenommen. Bitte sprechen Sie mit uns.

Prüfungen

Während der Weiterbildung findet nach jeweils einem Schuljahr eine Versetzung statt. Es besteht die Möglichkeit der Nachprüfung bei Nichtversetzung zu Beginn des folgenden Schuljahres. Die staatliche Abschlussprüfung legt die angehende Technikerin / der angehende Techniker nach dem erfolgreichen Besuch des letzten Halbjahres der Weiterbildung ab. Diese Prüfung umfasst drei schriftliche Examensprüfungen.

Förderung und BAföG

Für die Weiterbildung zum Techniker erhebt das BKfT kein Schulgeld. Es besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Kindergeld, Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Besonders das „Aufstiegs-BAföG“ auch „Meister-BAföG“ genannt ist sehr interessant, da seit dem 1. August 2020 die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt wird. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Die Beantragung erfolgt dabei im Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: www.bezreg-koeln.nrw.de

Unterricht

Schultage und Stundenzahl

Die Teilzeitschule umfasst durchschnittlich zwölf Wochenstunden zu ebenfalls je 45 Minuten. Der Unterricht findet zur Zeit am Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 17.45 Uhr bis 20.45 Uhr statt.

Die Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre.

Unterrichtsfächer:

Die Unterrichtsfächer umfassen ein Volumen von min. 2400 Unterrichtsstunden.

Insgesamt existiert eine Gliederung in die folgenden drei Bereiche

I: Fachrichtungsübergreifender Bereich:

Nummer
Fachrichtungsübergreifender Bereich
Zeitrichtwert in Stunden
1
Betriebs- und Personalwirtschaft
80 – 120
2
Fremdsprache (Englisch)
80 – 160
3
Deutsch / Kommunikation
80 – 160
4
Politik / Gesellschaftslehre
80

Summe: 400 – 600

II: Fachrichtungsbezogener Bereich:

Nummer
Fachrichtungsbezogener Bereich
Zeitrichtwert in Stunden
1
Mechatronik
400 – 520
2
Informationstechnik
300 – 460
3
Prozessorganisation und -management
280 – 380
4
Automatisierungstechnik
400 – 520
5
Projektarbeit
160 – 320

Summe: 1800 – 2000

III: Differenzierungsbereich:

Nummer
Differenzierungsbereich Bereich
Zeitrichtwert in Stunden
1
Mathematisch / naturwissenschaftliche Grundlagen
40 – 80
2
Qualitätsmanagement
40 – 80

Summe: 0 – 200

In der Abendform (Teilzeit) werden davon voraussichtlich 480 Stunden als sog. Selbstlernstunden durchgeführt.

 

Abschluss und Perspektive

Die Weiterbildung schließt mit einer staatlichen Examensprüfung ab. Mit Bestehen der Prüfung wird der Titel „Staatlich geprüfte Technikerin in der Fachrichtung Mechatronik“ bzw. „Staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Mechatronik“ verliehen. Zudem wird die Bezeichnung „Bachelor Professional in Technik“ verliehen.

Der Abschluss zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker kann eventuell als Hauptteil II (Fachtheorie) der Meisterprüfung anerkannt werden.

 

Zusätzliche Abschlüsse:

In Zusammenarbeit mit der TÜV-Süd Akademie GmbH können die Studierenden bei uns die Zertifikate als „Qualitätsmanagement-Fachkraft QMF-TÜV“ und „Qualitätsmanagement-Beauftragte / Qualitätsmanagement-Beauftragter QMB-TÜV“ erwerben. Zudem werden Lehrgänge im Bereich Projektmanagement angeboten. Die TÜV-Lehrgänge finden am BKfT mit unseren Lehrkräften und ggf. TÜV-Moderatoren statt. Für die Prüfungen und Bescheinigungen der Zusatzschulungen fallen jedoch Kosten an.

 

Förderung und BAföG

Für die Weiterbildung zum Techniker erhebt das BKfT kein Schulgeld. Es besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Kindergeld, Schüler- oder Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Besonders das „Aufstiegs-BAföG“ auch „Meister-BAföG“ genannt ist sehr interessant, da seit dem 1. August 2020 die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt wird. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Die Beantragung erfolgt dabei im Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: www.bezreg-koeln.nrw.de