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Ausbildungsvoraussetzung:
Gültiger Ausbildungsvertrag
Ausbildungsdauer:
Die Dauer der Ausbildung beträgt 2 Jahre.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird durch ein Abschlusszeugnis nach § 31 HwO dokumentiert.
Ausbildungsinhalte:
Die Ausbildungsinhalte sind mit denen des Kraftfahrzeug- Mechatronikers im 1. und 2. Ausbildungsjahr identisch.
Nach erfolgreicher Prüfung kann die Ausbildung zum/r Kraftfahrzeug- Mechatroniker /-in weitergeführt werden.
Berufsbezogener Lernbereich:
Lernfelder im 1. und 2. Ausbildungsjahr
- LF 01: Warten und Pflegen von Fahrzeugen und Systemen
- LF 02: Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugspezifischen
Baugruppen oder Systemen
- LF 03: Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme
- LF 04: Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen
- LF 05: Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme
- LF 06: Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik
- LF 07: Diagnostizieren und Instandsetzen von Motormanagementsystemen
- LF 08: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/ Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/ Gesundheitsförderung
- Politik/ Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
- Informatik
- Pneumatik/ Hydraulik
Die Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Mönchengladbach.
http://www.kh-mg.de
Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Freitag, Bildungsgangleiter, freitag@bkft.de und Herr Dr. Heintz, Fachlehrer, heintz@bkft.de zur Verfügung. |